AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JahnAnesth GmbH


1. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Aktivitäten der JahnAnesth GmbH geregelt. Sie sind Bestandteil jedes Einsatzvertrages, welcher zwischen der JahnAnesth GmbH und dem jeweiligen Einsatzbetrieb / Spital abgeschlossen wird. Sie treten mit jedem Einsatzvertrag automatisch in Kraft und behalten für die gesamte Einsatzdauer ihre Gültigkeit.

2. Die Einsatzkonditionen wie Stundentarif, Einsatzbeginn und Einsatzende werden im Voraus vereinbart, im Einsatzvertrag festgelegt und durch die Unterzeichnung des Einsatzvertrages bestätigt. Diese Einsatzkonditionen sind nur für die vereinbarte Dauer des Einsatzes gültig.

3. Der von der JahnAnesth GmbH gestellte Mitarbeiter ist arbeitsvertraglich an die JahnAnesth GmbH gebunden und nicht an den Einsatzbetrieb.

4. Jeder befristete Einsatzvertrag endet automatisch nach Ablauf der Einsatzdauer und muss nicht gekündigt werden. Befristete Einsatzverträge können nur in Ausnahmesituationen in beiderseitigem Einverständnis vor dem Vertragsende gekündigt werden. Sollte der von der JahnAnesth GmbH gestellte Mitarbeiter den Einsatz nachweislich nicht ausführen können (wegen Krankheit, Unfall, usw.), löst sich der Vertrag mit sofortiger Wirkung auf.

5. Der Mitarbeiter der JahnAnesth GmbH ist verpflichtet, den Anweisungen des Einsatzbetriebes bei der Ausführung seiner beruflichen Aufgaben korrekt zu folgen. Er arbeitet sorgfältig und gewissenhaft gemäss den schweizerischen Berufsvorschriften. Der JahnAnesth-Mitarbeiter ist zu absoluter Diskretion in Bezug auf die Begebenheiten des aktuellen oder früherer Einsatzbetriebe verpflichtet.

6. Der Einsatzbetrieb verpflichtet sich, die Verordnung des Bundesrats über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), sowie die entsprechenden Bundesgesetze und Verordnungen einzuhalten, um das Leben und die Gesundheit des JahnAnesth-Mitarbeiters zu schützen.

7. Der Einsatzbetrieb verpflichtet sich, die Vorschriften des schweizerischen Arbeitsgesetzes einzuhalten, insbesondere betreffend Überzeiten (gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit max. 50 Std.). Zur Ausführung von Überzeiten ist die vorherige Zustimmung des JahnAnesth-Mitarbeiters nötig. Im Grundsatz gilt die 42-Stundenwoche.  

8. Jeweils am Monatsende bzw. am Ende des Einsatzes, wenn dieses nicht auf ein Monatsende fällt, legt der JahnAnesth-Mitarbeiter dem Einsatzbetrieb einen Stundenrapport zur rechtsverbindlichen Unterschrift vor. Anhand dieses unterschriebenen Stundenrapports und der zuvor vertraglich vereinbarten Konditionen erstellt die JahnAnesth GmbH die Rechnung an den Einsatzbetrieb.

9. Die JahnAnesth GmbH berechnet mindestens sechs Arbeitsstunden pro geplanten Arbeitstag. Kurzfristige Absagen sind nur bis spätestens drei Arbeitstage im Voraus möglich. Insgesamt ist ausdrücklich die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Arbeitspensums zu berücksichtigen.

10. Die Rechnungen der JahnAnesth GmbH werden monatlich erstellt und dem Einsatzbetrieb per E-Mail, auf Wunsch auch in Papierform auf dem Postweg, zugestellt. Sie sind innerhalb von 10 Tagen, netto und ohne Skonto zu bezahlen.

11. Der Lohn wird dem JahnAnesth-Mitarbeiter von der JahnAnesth GmbH ausgezahlt. Die JahnAnesth GmbH regelt für ihren Mitarbeiter alle gesetzlichen Sozialleistungen wie AHV/IV/EO, ALV, BVG, Kinderzulagen, Ferienvergütung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung usw.

12. Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Einsatzbetrieb und der JahnAnesth GmbH betreffend Vorhandensein, der Auslegung oder Ausführung eines Einsatzvertrages werden vor dem zuständigen Gericht am Firmensitz der JahnAnesth GmbH im Kanton Aargau verhandelt. Der vorliegende Einsatzvertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.

13. Die JahnAnesth GmbH ist im Handelsregister unter der Firmennummer (UID) CHE-159.405.268. eingetragen.

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